Ticket-Infos
Infos zu Tickets, Ermäßigungen, Abendkasse & Kartenverkauf. Haben Sie Fragen darüber hinaus, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular auf dieser Seite.
Tickets für Schüler, Studenten & Azubis
Für Schüler, Studenten und Azubis sind gesonderte Tickets erhältlich, deren Preis direkt auf der jeweiligen Veranstaltungsseite ausgewiesen ist (nach Wahl des Platzes im Schritt “Warenkorb” im mittleren Drop-Down-Menü).
Ermäßigungen
Schwerbehinderte (ab einem GdB von 50) sowie Rollstuhl-Begleiter erhalten auf alle Tickets 25% Rabatt. Entsprechende Nachweise sind bei Karten mit Ermäßigungen am Einlass unaufgefordert vorzuzeigen, Ausweiskontrollen werden durchgeführt.
Sparkassen-Vorteil
Kunden der Sparkasse Bayreuth erhalten auf alle Veranstaltungen 10 % Rabatt. Dieser Rabatt gilt nicht zusätzlich zu sonstigen Ermäßigungen. Die dazu benötigten Vorteilscodes erhalten Sie in Ihrer Filiale oder telefonisch unter 0921 284 0. Bei Online-Bestellungen kann der Vorteilscode im Eingabefeld (Bestellschritt Warenkorb) unter dem Hinweis „Gutscheincode“ eingelöst werden. Die Codes gelten NICHT an der Abendkasse!
Benefits für Förderer
Als Förderer, Pate/Patin der Musica Bayreuth profitieren Sie von individuellen Vorteilen. Lesen Sie mehr dazu auf unserer Seite „Förderung“
Abendkasse
Restkarten werden eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn an der Abendkasse vor Ort verkauft.
Rollstuhlplätze
Die Buchung von Rollstuhlplätzen ist ausschließlich per Mail an ticket@musica-bayreuth.de oder in der Theaterkasse Bayreuth möglich.
Agb
Für Konzertveranstaltungen der Musica Bayreuth (nachfolgend MB), veranstaltet von Orgelwoche Bayreuth e.V., Friedrichstraße 3, 95444 Bayreuth.
1. Durch den Erwerb der Eintrittskarte werden vertragliche Beziehungen in Bezug auf die Veranstaltung nur zwischen dem Kartenkäufer (Kunde) und dem Veranstalter begründet. Inhalt dieser Verträge sind die nachfolgend genannten Bedingungen sowie weitere AGB (inklusive Hausordnungen) der Veranstaltungsorte. Der Vertrieb der Tickets erfolgt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters.
2. Der Kunde (Kartenkäufer) verpflichtet sich zur Prüfung und Kontrolle von etwaigen Veranstaltungsänderungen oder -absagen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich sich in unmittelbarer zeitlicher Nähe zum Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch am Veranstaltungstag, über das unveränderte Stattfinden der Veranstaltung zu vergewissern. Veranstaltungsänderungen oder -absagen sind insbesondere den Informationskanälen des Veranstalters (Homepage, Newsletter, Soziale Medien) und/oder öffentlichen Informationsquellen (Presse, Rundfunk, usw.) zu entnehmen.
3. Die Rückgabe von Eintrittskarten und eine damit verbundene Erstattung des Kaufpreises ist bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit der Kartenrückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsraum dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist. Dem Kunden wird gegen Vorlage der Originaltickets der Ticketpreis erstattet, und zwar von der Vorverkaufsstelle, bei der er das Ticket erworben hat. Weitere Ansprüche wie Reisekosten können nicht erhoben werden.
3a. Wird ausnahmsweise aus anderen persönlichen Gründen und aus Kulanz eine Eintrittskarte zurückgenommen, wird pro Vorgang eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% auf den Gesamtwert des entsprechenden Auftrages erhoben. Ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhöht sich die Verwaltungsgebühr auf 50%.
3b. Im Falle einer Absage der Veranstaltung, die durch den Erlass von Infektionsschutzgesetzen (und/oder in deren Folge es zu einer wirtschaftlich nicht vertretbaren Minderbelegung der Spielstätte kommt) unabwendbar wird, werden alle bereits verkauften Tickets in der Regel storniert. Im Anschluss wird dem Kunden der Betrag des Bestellauftrags zurückerstattet. Er erhält dazu eine Benachrichtigung. Sollte ein Ersatztermin für die Veranstaltung gefunden werden, kommt es zu einem neuen, öffentlichen Vorverkauf. Der Kunde hat mit Karten des ursprünglichen Aufführungstermins keinen Anspruch auf Plätze bei der neu angesetzten Veranstaltung.
3c. Reservierungen: Eine Reservierung von Karten gilt als Kaufvertrag, von dem nur zurückgetreten werden kann, wenn es zu einem Ausfall der Veranstaltung kommt oder der Veranstalter die Reservierung aufgrund des Ausfalls der Veranstaltung aufhebt. Auch die ggf. aufgeschobene Abbuchung des Kaufpreises ändert das Vertragsverhältnis nicht.
4. Im Falle verlorener Karten ist weder die Erstattung des Kaufpreises, noch die Ausstellung von Ersatzkarten möglich.
5. Jegliches gewerbsmäßige oder kommerzielle Weiterhandeln der Konzertkarten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist verboten.
6. Der Veranstalter hat bis auf die Auswahl der Künstler keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Besetzungs- oder Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
7. Nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz. Verspäteter Einlass kann möglicherweise nur während einer Veranstaltungspause gewährt werden.
8. Aufführungen von Live-Konzerten können erhebliche Lautstärken aufweisen, Gehörschäden bei Konzertbesuchern können nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter übernimmt für entstandene Gehörschäden keine Haftung.
9. Der Veranstalter haftet voll für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit im Rahmen des Vertragsverhältnisses sowie für sonstige vertragswesentliche Pflichten. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten durch sie selbst, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
10. Für Schäden, die von Besuchern an Personen, Einrichtungsgegenständen, Geräten o.ä. des Veranstaltungsortes entstehen, haftet der Verursacher.
11. Das Betreten der Bühne oder anderen nicht-öffentlichen Bereichen ist untersagt.
12. Die Künstler gestatten keine Audio- und/oder Videoaufnahmen. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras in die Veranstaltungsräume ist daher nicht gestattet.
13. Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bildund/ oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er eventuell in Bild und/ oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich wiedergegeben, insbesondere gesendet, werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.
14. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen wie Waffen und waffenähnlichen Dingen, Feuerwerkskörpern, Wunderkerzen, Laserpointern, Glas- und Plastikflaschen in die Veranstaltungsräume ist strikt untersagt. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Besucher und deren mitgeführte Taschen, Rucksäcke u.ä. bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte oder sonstiger sicherheitsrelevanter Aspekte unter Abwägung von Sicherheitsinteressen aller Besucher einerseits und dem Persönlichkeitsrecht des betroffenen Besuchers andererseits auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen.
15. Den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
16. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort ist Bayreuth.
Stand: 03.12.2024